AGB Fairpreis Immobilien Beratungsbüro Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB Diese Geschäftsbedingungen und ortsüblichen Provisionssätze entsprechen den Gepflogenheiten der Makler. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der § 652 ff des BGB, der allgemein kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes. Bitte beachten Sie auch die entsprechenden aktuelle höchstrichterlichen Gerichtsurteile in Bezug auf die Maklerprovision. 1. Der Interessent erklärt sich mit den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. 2. Ein Auftrag bedarf keiner Form. Er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Maklerdienste in Anspruch genommen werden. Zum Zustandekommen eines Maklervertrages genügt die Annahme unserer Dienste oder den von uns gegebenen Nachweisen zu diesen Geschäftsbedingungen. 3. Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und alle Unterlagen - soweit dies mit der Durchführung des Auftrages vereinbar ist - vertraulich zu behandeln. 4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere Mitteilungen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, sei es auch nur die Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu zahlen, ohne dass es unsererseits des Nachweises eines entstandenen Schadens bedarf. 5. Auf Anfrage geben wir die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt, das Einverständnis der Eigentümer vorausgesetzt. 6. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von eigenen Verhandlungen sowie deren Inhalt sind wir sofort und unaufgefordert zu unterrichten. 7. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofortige Aushändigung einer Ausfertigung des Vertrages inklusive aller Nebenabreden, soweit diese für die Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen sind uns umgehend bekanntzugeben. 8. Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung eines Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen. 9. Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers oder des Interessenten unerheblich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision laut diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten. 10. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und / oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Sofern keine abweichende Provisionshöhe vereinbart wurde, gelten folgende Sätze: a) Bei Kaufverträgen im Inland 7,14 % des Kaufpreises, mindestens jedoch 2.500.- Euro inklusive Mehrwertsteuer. b) Bei Miet- bzw. Pachtverträgen im privaten Bereich das 2,38 fache der Monatskaltmiete, inklusive Mehrwertsteuer. Im gewerblichen Bereich das 3,57 fache der Monatskaltmiete, inklusive Mehrwertsteuer. 11. Der Provisionsberechnung wird immer der gesamte Wirtschaftswert des Vertragsgegenstandes unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt. Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen Kaufpreises oder uns das Aushandeln eines niedrigeren Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte Provision aus dem letzten uns bekannten ausgehandelten Kaufpreis. 12. Der Anspruch auf Provision besteht auch dann, wenn zumindest ein dem selben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zusta