Sehr geehrter Interessent; vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zum Objekt zukommen bzw. vereinbaren einen Besichtigungstermin. Seit dem 13.06.2014 schreibt der Gesetzgeber vor, dass wir Ihre Zustimmung benötigen wenn wir sofort für Sie tätig werden sollen. Damit wir Ihnen die Informationen auch schon sofort zuschicken können, benötigen wir aber noch Ihre Zustimmung. Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zusenden und den Maklervertrag somit ausführen? Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht. Eine vollständige Belehrung über Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher finden Sie unten. Da die Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie das Objekt auch tatsächlich kaufen bzw. mieten, bleibt Ihre Anfrage auch bei Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit insoweit unverbindlich. Bitte bestätigen Sie per E-Mail, (oder per unten abzutrennenden Abschnitt) wenn wir für Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden sollen und Sie den oben genannten Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts zur Kenntnis genommen haben. Sobald Ihre Bestätigung vorliegt, vereinbaren wir mit Ihnen einen Besichtigungstermin. Bitte hinterlassen Sie uns hierzu Ihre Telefonnummer. Mit freundlichen Grüßen
AGB 1. Der Interessent erklärt sich mit den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
2. Ein Auftrag bedarf keiner Form. Er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Maklerdienste in Anspruch genommen werden. Zum Zustandekommen eines Maklervertrages genügt die Annahme unserer Dienste oder den von uns gegebenen Nachweisen zu diesen Geschäftsbedingungen.
3. Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und alle Unterlagen - soweit dies mit der Durchführung des Auftrages vereinbar ist - vertraulich zu behandeln.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere Mitteilungen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, sei es auch nur die Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu zahlen, ohne dass es unsererseits des Nachweises eines entstandenen Schadens bedarf.
5. Auf Anfrage geben wir die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt, das Einverständnis der Eigentümer vorausgesetzt.
6. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von eigenen Verhandlungen sowie deren Inhalt sind wir sofort und unaufgefordert zu unterrichten.
7. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofortige Aushändigung einer Ausfertigung des Vertrages inklusive aller Nebenabreden, soweit diese für die Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen sind uns umgehend bekanntzugeben.
8. Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung eines Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
9. Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers oder des Interessenten unerheblich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision laut diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
10. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und / oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Sofern ke